Das Jahr neigt sich dem Ende zu und steuerlich gesehen sind noch einige Erledigungen sinnvoll. Darunter fällt beispielsweise das Einholen einer Verlustbescheinigung. Wurde bei einer Bank ein Verlust aus der Veräußerung von Aktien festgestellt und gleichzeitig bei einer anderen Bank ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien über dem SparerpauschbetragArtikel lesen