Am 01. August 2015 ist die neue Verordnung zu den Dokumentationspflichten (MiLoDokV) beim Mindestlohn in Kraft getreten. Die neue MiLoDokV lockert die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten und ersetzt die bisherige Verordnung vom 18.12.2014. Ausnahmen bei den Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bestehen nunmehr für – Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt 2.958 EUR bruttoArtikel lesen