Es muss nicht „entweder – oder“ sein „Sowohl – als auch“ statt „Entweder – oder“ – auch das kann die Position einer Bank in Bezug auf Modell 1 und Modell 2 in der Verwahrstelle sein. Abhängig von der Anlagestruktur eines Fonds lässt sich damit individuell entscheiden, ob die Verwahrstellenfunktion imArtikel lesen

Loans sind der neue Investment-Trend in Zeiten niedriger Zinsen. Als unverbriefte Forderungen stellen Sie allerdings eine Herausforderung für die Abbildung in Fonds dar. Die Verwahrstelle muss die Kontrollprozesse durch zusätzliche Prüfungsmechanismen in der Eigentumsverifikation, Überwachung der Zahlungsströme oder der Bewertung der Marktgerechtheitskontrollen daraufhin umstellen. Dies sind zum Beispiel die EinforderungArtikel lesen

Neue Möglichkeiten für neue Rahmenbedingungen Da Gesetzeswortlaut und Gesetzgeberwille nicht immer miteinander in Einklang stehen, herrschen für die Verwahrstellen teilweise widersprüchliche rechtliche Rahmenbedingungen. Die durch den Gesetzgeber geschaffenen Komplexitäten bringen die Verwahrstellen an die Grenzen der Auslegbarkeit sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten. Die Verwahrstelle ist daher gefordert, die Vorschriften einerseits methodisch umzusetzenArtikel lesen

Übermittlung von Daten kann vereinfacht werden Fehlende Standards bzw. die Nichtnutzung vorhandener Standards im Datenaustausch zwischen Verwahrstelle und KVG führen zu erhöhten Kosten bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen auf beiden Seiten. Das ist die Aussage von Joachim Gruß von der HSBC Transaction Services GmbH in seinem Vortrag beim INVESTMENT FORUMArtikel lesen