Trotzdem Aussicht auf Gründungszuschuss Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit hatten bis Ende 2011 einen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss. Unter der schwarz-gelben Koalition wurde der Rechtsanspruch abgeschafft und in eine sog. Ermessensleistung umgewandelt. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit muss im Rahmen seines Ermessens entscheiden, ob der / dieArtikel lesen