Wiederladematrizen – Patrone für Patrone ein exaktes Ergebnis. WICHTIGER GESETZLICHER HINWEIS! Der Umgang mit Munition und Sprengstoff bedarf in Deutschland der ausdrücklichen behördlichen Erlaubnis. Auch das Wiederladen von Patronen darf ausschließlich von dazu berechtigten Personen erfolgen. Auskünfte hierzu erteilt u. a. die Zuständige Ordnungsbehörde (z. B. Landratsamt). Gewerbliche und privateArtikel lesen