Neuer Berufsbetreuer Lehrgang ab 11. September 2021
Neues Betreuungsrecht ab 2023 – Was ändert sich? Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 1.1.2020 und 31.12.2022 gilt folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit: Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 1.1.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss bis für diese Betreuer bis zum 1.1.2024 erbrachtArtikel lesen