Werkverträge und Dienstverträge sind unterschiedliche Vertragstypen, die das BGB regelt. Bei einem Arbeitsverhältnis ist es sowohl für den Auftraggeber als auch den Arbeitnehmer wichtig, vorab festzulegen, wie die vereinbarte Arbeitsleistung vertraglich eingeordnet wird. Kennzeichnend für einen Werkvertrag ist die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Auftragnehmers. Das heißt, er befindet sich nicht inArtikel lesen