Verfahrensbeschleunigung bei Baugenehmigungen in LBauO weiter notwendig

Neue beabsichtigte Landesbauordnung für Sachsen-Anhalt auf dem Prüfstand

Noch nie war ein neues Gesetz bereits im Vorfeld so intensiv auf den Prüfstand gekommen wie die neue beabsichtigte Landesbauordnung für Sachsen-Anhalt. Bauen soll in Sachsen-Anhalt künftig einfacher werden und orientiert sich an den aktuellen Herausforderungen der Zeit. Die novellierte Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist ein komplexes Vorhaben und orientiert sich besonders an der Muster-Bauordnung, die von der Bauministerkonferenz im September 2012 empfohlen wurde.

Der BFW Landesverband Mitteldeutschland begrüßt, dass zukünftig Bauherren weit weniger Genehmigungen bei den Behörden einholen müssen als es bisher der Fall war. Geplant ist u. a., dass Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden von Wohnhäusern genehmigungsfrei montiert werden dürfen. Das gilt ebenso für Windenergieanlagen mit einer Höhe von bis zu 10 Metern. Auch wer an der Außenfassade seines Hauses eine Wärmedämmung nachrüsten will, soll die Bauordnungsbehörde nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, was der Branchenverband für Mitteldeutschland begrüßt.

Weiteres großes Augenmerk ist, dass auf die Bedürfnisse behinderter Menschen etwa in Bezug auf barrierefreie Zugänge Wert gelegt wird. Erforderlich ist, dass neue Kinderspielplätze grundsätzlich so zu gestalten sind, dass sie auch von behinderten Menschen etwa im Rollstuhl uneingeschränkt erreichbar sind. Für vorhandene Anlagen soll erfreulicher Weise der Bestandsschutz gelten.

Jedoch werden die wirklich drängenden Probleme wie die zu lange Verfahrensdauer bei Baugenehmigungen und sehr strenge und teure Auflagen insbesondere beim Brandschutz leider nicht aufgegriffen. Wohnen muss auch zukünftig bezahlbar bleiben, insofern der BFW Mitteldeutschland empfiehlt, die Bauordnung gerade zu diesen Aspekten zukünftig nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit anzupassen.

Zur Förderung von Investitionen kommt es darauf an, die Bauordnung gerade auch zu diesen Aspekten zu verändern. Kürzere Baugenehmigungsverfahren und weniger Bürokratie, elektronische Baugenehmigungsverfahren sowie eine transparente und vor allem einheitliche Anwendung der Vorschriften in den Baubehörden ist die grundlegende Forderung des Branchenverbandes, um auch zukünftig notwendige Investitionen in Sachsen-Anhalt langfristig sichern zu können.

Über:

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Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Spitzenverband der unternehmerischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitglieder und verbundene Unternehmen an, wobei Mitteldeutschland durch einen starken Regionalverband mit rund 200 Unternehmen vertreten wird. Die Mitgliedsunternehmen verwalten einen Wohnungsbestand von über 3,1 Millionen Wohnungen, in denen annähernd 7,2 Millionen Menschen leben. Dies entspricht einem Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in Deutschland. Zudem verwalten sie Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche. Mehr als eine Million Beschäftigte arbeiten in den
Büros, Einkaufszentren, Hotels, Gastronomiebetrieben und Logistik-Flächen der BFW-Mitgliedsunternehmen.

Im Jahr 2011 repräsentierten die Mitgliedsunternehmen ein Investitionsvolumen im Wohnungsbau einschließlich der Grundstücksinvestitionen und Maßnahmen in den Bestand von ca. 12 Milliarden Euro. Insgesamt erstellten BFW-Mitgliedsunternehmen 2011 etwa 25.000 Wohneinheiten. Hier reicht das Investitionsspektrum von Mehrfamilienhäusern über Reihenhäuser bis hin zu freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern.

Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist eine tragende Säule für die Wirtschaftskraft Deutschlands. Immobilien machen mit 87 Prozent den größten Anteil am deutschen Anlagevermögen aus. Zusammen mit den Grundstücken beträgt das Immobilienvermögen aktuell 9,5 Billionen Euro. Insgesamt erwirtschaftete die Immobilienwirtschaft 2011 eine Bruttowertschöpfung von 266 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die Bruttowertschöpfung der gesamten Industrie betrug 505 Milliarden Euro.

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